Förderung

SET Förderung

FH Kurse

500€ (SFr. 800,- ) Nachlass auf Kursgebühren

Für SET Studenten eines FH Kurses, wenn sie einen weiteren FH Kurs anhängen

MY Kurse

250€ Nachlass auf Kursgebühren

Für SET Studenten eines MY Kurses, wenn sie einen FH Kurs anhängen

Arbeitslose

10% Gebührenersparnis für Arbeitslose

Die SET möchte alle Arbeitslosen dabei unterstützen, ihre beruflichen Chancen durch eine qualifizierte Weiterbildung zu steigern.

Auszubildende

10 % Gebührenersparnis für Auszubildende

Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Basis für das spätere Berufsleben. Viele Auszubildende absolvieren deshalb während ihrer Berufsausbildung eine zusätzliche Weiterbildung. Dieses Engagement wollen wir unterstützen.

Studenten

10 % Gebührenersparnis für Studenten

Wer heute studiert, braucht oft noch wichtiges Zusatzwissen. Wir unterstützen alle Studenten von Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten.

Rentner & Pensionäre

10 % Gebührenersparnis für Rentner und Pensionäre

Als Rentner oder Pensionär erhalten Sie 10 % Gebührenermäßigung auf alle SET-Kurse.

Schwerbehinderte

10 % Gebührenersparnis für Schwerbehinderte

Als Schwerbehinderter steht man vor besonderen Herausforderungen. Oft gilt es, sich beruflich völlig umzuorientieren. Hier hilft eine Fortbildung ungemein.

 

Bildungprämie

Wieviel erhält man bei einer Förderung?

Bis zu 500€ (Einsetzbar für unsere Onlinekurse)

Wer erhält die Förderung?

Die Bildungsprämie unterstützt erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 25.600 Euro (51.200 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein – oder dem Bildungssparen. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten. Falls Sie in Schleswig-Holstein wohnen, erfahren Sie hier mehr zur Bildungsprämie in Scheswig-Holstein.

Weitere Infos:

http://www.bildungspraemie.info/

 

Bildungsscheck – Nordrhein Westfalen

Wieviel erhält man bei einer Förderung?

Bis zu 500€

 

Wer erhält die Förderung?

Der Bildungsscheck gilt, wenn Sie in NRW wohnen oder arbeiten. Jedoch nur, wenn Sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet.

Welche Kurse werden gefördert?

Alle „MY“ und „FH“ Kurse der SET

So erhalten Sie den Bildungsscheck

Notwendig ist eine Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen.

Weitere Infos dazu auf der offiziellen Homepage

Telefon: 0180/ 3100118 (9 Cent/Minute)
Montag – Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

 

Bildungsscheck – Brandenburg

Was ist ein Bildungsscheck?

Mit dem Bildungsscheck Brandenburg bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 500,- Euro, für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung.

 

Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?

Den Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

So erhalten Sie den Bildungsscheck!

In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt. Gemeinsam mit Ihrem Berater wählen Sie die passende Weiterbildungsmaßnahme aus. Sie können entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.

Hier erhalten Sie weiterführende Infos:

Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Team Brandenburg bei der LASA Brandenburg GmbH:

Telefon: 0331-6002 333
Montag – Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr,
Freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr,
am 2. Sonnabend im Monat von 11:00 bis 15:00 Uhr

E-Mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de

Internet: www.lasa-brandenburg.de

Förderprogramme der Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen verantwortlich sind, ergeben sich unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland.

Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können, hat die Bundesregierung eine über dasInternet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet.

Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Verbände Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ist ideal für Praktiker, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln eine Hilfestellung benötigen. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie Kommunen, Städte und Zweckverbände genauso wie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

Weitere Infos: www.foerderdatenbank.de

 

Steuern sparen

Volle steuerliche Absetzbarkeit aller Lehrgangskosten

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.

Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.

Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
  • Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich zur Beantwortung diese Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren stellen wir Ihnen jederzeit aus.